Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung
Das Arbeitsschutzgesetz §5 ArbSchG fordert alle Unternehmen auf, die psychischen Belastungen ihrer Mitarbeiter zu ermitteln. Doch wie kann man die psychische Gefährdung oder auch die psychische Belastung am Arbeitsplatz beurteilen?
Wenn man Arbeitnehmer fragt, was sie sich wünschen, damit sie sich leistungsfähiger und motivierter fühlen, bekommt man unterschiedliche Antworten:
- „Ich würde gerne ohne große Unterbrechungen eine Arbeit erledigen“
- „Bei uns mangelt es an einer klaren Kommunikation“
- „Ich bin sehr unzufrieden mit dem Führungsstil meines Chefs“
- „Mehr Wertschätzung würde mir das Arbeiten einfacher machen“
Um die psychische Gefährdungsbeurteilung optimal durchzuführen beziehen wir die Bereiche Arbeitsmittel, Arbeitsaufgaben und Arbeitsumgebung, Arbeitszeit sowie die sozialen Beziehungen mit ein.
Damit die Ergebnisse auch innerhalb des Unternehmens anerkannt sind, binden wir die Beschäftigten, Führungskräfte, Unternehmensleitung sowie die Betriebsräte in den Prozess mit ein. Nach der Analyse, bei der wir eng mit Prof. Dr. Simon Hahnzog (www.hahnzog.de) zusammenarbeiten, leiten wir gemeinsam mit den Beteiligten konkrete Maßnahmen ab.
Bei der Umsetzung der Maßnahmen unterstützen wir die Unternehmen mit unserem Know how. So könnte der Ablauf aussehen:
- Kostenfreies Erstgespräch
- Einbindung und Informationen aller Beteiligen
- Festlegen von Tätigkeiten und Bereichen
- Analyse der psychischen Belastung
- Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen
- Evaluation
- Aktualisierung
- Dokumentation
Lassen Sie sich kostenfrei von uns beraten, wir freuen uns auf Ihre Nachricht.